Schützengesellschaft Anderten von 1901  e. V.
Mitglied des Deutschen Schützenbundes

Änderung der Zutrittsberechtigung ab 12.11.2021
 - Anwendung der 2-G-Regelung -

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

ab dem 12.11.2021 gilt laut Allgemeinverfügung für die Region Hannover folgendes: 

ZUTRITT NUR NOCH MIT „2G“

Hier ein Auszug der Verfügung:

Allgemeinverfügung

1.   Ab dem 12.11.2021 ist der Zutritt zu den geschlossenen Räumen und die dortige Entgegennahme von Leistungen der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Betriebe auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen:

b) Sportanlagen,Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern.

Wir gehen davon aus, das diese Vorgabe entsprechend der Verfügung ab 12.11.2021 umgesetzt wird, da wir nicht bereit sind, entsprechende und unnötige Strafzahlungen zu leisten.

Wir bitten um Euer Verständnis und bleibt gesund.

11.11.2021
Andrea Zacholl
Schießsportleitung
SG Anderten

Layout: KNL 11.11.2021

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