Schützengesellschaft Anderten von 1901 e. V. |
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Änderung der
Zutrittsberechtigung ab 12.11.2021 |
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Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, ZUTRITT NUR NOCH MIT „2G“ Hier ein Auszug der Verfügung: Allgemeinverfügung 1. Ab dem 12.11.2021 ist der Zutritt zu den geschlossenen Räumen und die dortige Entgegennahme von Leistungen der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Betriebe auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen: b) Sportanlagen,Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern. Wir gehen davon aus, das diese Vorgabe entsprechend der Verfügung ab 12.11.2021 umgesetzt wird, da wir nicht bereit sind, entsprechende und unnötige Strafzahlungen zu leisten. Wir bitten um Euer Verständnis und bleibt gesund. |
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11.11.2021 |
Layout: KNL
11.11.2021 © 2021 Schützengesellschaft Anderten von 1901 e. V. |